Das Kindes- und Jugendalter ist eine Zeit der rasanten körperlichen und seelischen Entwicklung. Diese fordert die Kinder und Jugendlichen, aber auch das soziale Umfeld oft heraus. Können diese Herausforderungen nicht gut bewältigt werden, entstehen daraus manchmal Probleme im Denken, Fühlen, Erleben und Handeln. Verursachen diese einen anhaltenden Leidensdruck, sprechen wir von einer psychischen Störung. Findet man alleine oder mit Hilfe der Familie keinen Ausweg, ist das Hinzuziehen professioneller Unterstützung sinnvoll und geboten.
Psychische Störungen können sich in ganz unterschiedlichen psychischen oder körperlichen Symptomen, in auffälligem Verhalten, schulischen Problemen oder in zwischenmenschlichen Konflikten äußern.
Häufige Vorstellungsanlässe sind z.B.:
anhaltende Ängste (z.B. vor bestimmten Dingen oder Situationen) | Probleme im Sozialverhalten | Traumafolgestörungen (ausgelöst durch extrem belastende Erlebnisse) |
Depressionen | Aufmerksamkeitsprobleme, Hyperaktivität (ADS, ADHS) | Schlafstörungen |
Psychosomatische Beschwerden (z.B. häufige Bauch- oder Kopfschmerzen ohne körperliche Ursache) | Tics | Mutismus |
Ausscheidungsstörungen (Einnässen, Einkoten) | Autismus-Spektrum-Störung | Zwänge (Gedanken oder Handlungen) |
Essstörungen | Exzessiver Konsum von Medien, Alkohol, Drogen | Selbstverletzendes Verhalten |
Wenn notwendig können Sitzungen auch Online durchgeführt werden. Für die Online-Therapie werden ausschließlich datenschutzkonforme und zertifizierte Anbieter verwendet.
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kann ich den Beginn einer Behandlung bis zum abgeschlossenen 21. Lebensjahr anbieten. Eine vor dem 21. Lebensjahr begonnene Behandlung kann abgeschlossen werden, auch wenn die Patient*in dann bereits über 21 Jahre alt ist.
Verhaltenstherapie
Derzeit gibt es im Rahmen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie drei anerkannte psychotherapeutische Verfahren, die durch den gemeinsamen Bundesausschuss G-BA im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt werden und damit durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig sind. Zu diesen zählen die Analytische Psychotherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.
Ich biete in meiner Praxis Verhaltenstherapie an. Diese Form der Psychotherapie hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ständig weiterentwickelt und umfasst heutzutage ein sehr breites Spektrum an Methoden, um möglichst allen Patient*innen und Formen psychischer Störungen gerecht zu werden. Die Verhaltenstherapie ist eine in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich sehr gut belegte Therapieform, die weltweit eingesetzt wird.
Im Rahmen der Verhaltenstherapie suchen wir nach hilfreichen Strategien für den Alltag, die dabei helfen sollen Lösungen für schwierige Situationen zu finden. Dabei geht es auch um den Zusammenhang zwischen unseren Denkprozessen und dem eigenen Verhalten. Wir versuchen dabei zunächst die Ursachen für die Probleme zu verstehen, um dann mit gezielten Interventionen eine Veränderung zu bewirken. Damit bewegt sich die Verhaltenstherapie stark im "Hier und Jetzt" und sucht nach pragmatischen Lösungen für individuelle Probleme.
Zusätzlich habe ich weitere vertiefte Qualifikationen in den Bereichen Gruppentherapie, Entspannungsverfahren, Traumatherapie und der Autismus-Therapie erworben.
Einbindung der Bezugspersonen
Die Arbeit mit wichtigen Bezugspersonen (v.a. den Eltern) ist ein zentraler Baustein in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, da die Kinder und Jugendlichen immer auch Teil einer Familie bzw. eines sozialen Systems sind. Es stehen eigene Therapiestunden zur Verfügung, die hierfür genutzt werden können. Bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird der Einbezug der Eltern individuell besprochen.
Schweigepflicht
Psychotherapeut*innen unterliegen einer ärztlichen Schweigepflicht. Diese stellt in der Therapie ein hohes Gut dar und ist grundlegend für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient*innen, Bezugspersonen und Psychotherapeut*innen. Das bedeutet auch, dass die Inhalte therapeutischer Gespräche mit dem Kind/Jugendliche*r nicht einfach an die Bezugspersonen weitergegeben werden dürfen. Wenn es Themen gibt, die wichtig für Patient*innen und Bezugspersonen sind, sollten diese v.a. bei älteren Kindern und Jugendlichen gemeinsam besprochen werden.
Die Schweigepflicht kann durch Psychotherapeut*innen nur dann aufgehoben werden, wenn ein höheres Gut (bspw. Lebensgefahr für den Patienten oder Andere) gefährdet ist.
Ablauf
Nach der Kontaktaufnahme über die telefonische Sprechstunde findet ein Erstgespräch statt. Das dient zum ersten persönlichen Kennenlernen, einer ersten professionellen Einschätzung der geschilderten Problematik und einer Entscheidung über den weiteren Ablauf (wird eine Therapie empfohlen?).
Voraussetzung für eine Psychotherapie ist immer, dass alle sorgeberechtigten Personen zustimmen.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben Jugendliche ab 16 Jahren die Möglichkeit selbst über eine Therapie entscheiden. Bei bestehender Privatversicherung oder Beihilfe ist dies leider nicht ohne die Unterschrift der Eltern möglich.
Eine Überweisung des Haus- oder Kinderarztes wird nicht benötigt. Bringen Sie einfach die Krankenversicherungskarte zum ersten Termin mit (und in der Folge jeweils zum ersten Termin des aktuellen Quartals).
Erfolgt Im Anschluss an das Erstgespräch eine Therapieempfehlung, können weitere 4-5 Termine für eine vertiefte Diagnostik genutzt werden. Diese Phase wird Probatorik genannt. Sie dient auch dazu, sich gegenseitig kennenzulernen, denn es ist sehr wichtig, dass die "Chemie" mit dem Therapeuten stimmt.
Entscheidet man sich nach der Probatorik dafür eine Richtlinientherapie zu beginnen, kann diese bei der Krankenkasse beantragt werden. Möglich sind dabei Kurzzeitherapien (12 - 30 Stunden), oder eine Langzeittherapie (60-80 Stunden).
Privatversicherte erkundigen sich bitte vor dem ersten Termin über die Konditionen ihrer Krankenversicherung, da diese stark variieren können.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit die Leistungen selbst zu bezahlen. Ich richte mich bei der Abrechnung der Leistungen an die bundesweite Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) des Gesundheitsministeriums.